Bilanz

Ihre Abbildung der Vermögens- und
Verbindlichkeitsseite

Bilanz 

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, sie gibt einen zusammenfassenden Einblick über die Aufstellung der Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva) einer Firma. Für Aktiva und Passiva wird unter dem Strich die Bilanzsumme gebildet. Für die Bilanz gilt eine sogenannte Bilanzgleichung, welche aussagt, dass Aktiva und Passiva immer gleich hoch sein müssen. Grundsätzlich ist die Aufstellung einer Bilanz- gemeinsam mit den übrigen Bestandteilen eines Jahresabschlusses – ein wichtiges Beurteilungsinstrument zur Lage und insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens. Auf dieser Basis werden wichtige Kennzahlen und Verhältniszahlen berechnet, die für Share- und Stakeholder im Rahmen von Verträgen und Fundamentalanalyse entscheidend sind. Nicht selten werden bestimmte Klauseln oder (Neben-)Abreden in Kreditverträgen vereinbart. Hierin sind vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit enthalten, wichtige Kennzahlen innerhalb eines festgelegten Korridors zu halten oder Untergrenzen für eine Kennzahl nicht zu unterschreiten.

Grundsätzlich dient die Aufstellung einer Bilanz immer als Informationsquelle insbesondere für Dritte und als Dokumentationsfunktion. In der Analyse sollte man allerdings bedenken, dass es Gestaltungs- und Interpretationsspielraum innerhalb einer gesetzlichen Vorschrift gibt, aber auch eine Bilanz nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt werden kann bzw. muss. So ist in Deutschland eine Aufstellung der Bilanz nach HGB und IFRS weit verbreitet und je nach Zweck und Vorschrift genau geregelt. Beide Standards haben unterschiedliche Zielsetzungen und dementsprechend können erhebliche Bewertungsunterschiede im Ausweis von Vermögen und Verbindlichkeiten entstehen.

Bilanz nach HGB

Im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist nach § 242 Absatz 1 Satz 1 HGB festgelegt, dass neben der Gewinn- und Verlustrechnung eine Bilanz aufzustellen ist. Zum Schluss muss eine einheitliche Bilanz vorliegen. Daher finden sich im HGB sowohl Ansatzvorschriften (§§ 246 bis 251, ergänzend §§ 267 bis 274 und 277 HGB), als auch Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis256a), und Gliederungsvorschriften (§§ 246 und 247, ergänzend §§ 266 und 275 HGB).

Bilanz nach IFRS

Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Für die Konzernabschlüsse börsenorientierter Kapitalgesellschaften sind diese maßgeblich. Die Bilanz teilt sich auch hier in eine Aktivseite und eine Passivseite. Die Aktiv- und Passivposten werden nach IFRS nach dem Kriterium der Fristigkeit angeordnet.

Unterschiede

Die Unterschiede zwischen HGB und IFRS bestehen darin, dass die Bilanz nach HGB die Funktion der Informations-, Dokumentationsfunktion und Steuerbemessungsfunktion besitzt. Während die Bilanz nach IFRS eine Informationsquelle für Investoren ist.

Oft hört man, dass der Gewinn nach IFRS-Abschlüssen höher sei als nach HGB. Jedoch werden die Jahresüberschüsse nach IFRS früher ausgewiesen, als nach HGB. Das Vorsichtsprinzip (genauere Eingrenzung durch Realisations- und Imparitätsprinzip) ist nach HGB der dominierende Rechungslegungsgrundsatz, bei IFRS ist es die periodengerechte Gewinnermittlung (accural principle). Das Realisationsprinzip ist ein Beispiel für den früheren Gewinnausweis. Es hat nach IFRS einen größeren Interpretationsradius als nach HGB. Da es bei IFRS keine Vorschrift für ein verbindliches Schema gibt, gilt der Grundsatz der „Fair Presentation“, was bedeutet, dass Schulden sowie Vermögenswerte zu Marktwerten („Fair Value“) bilanziert werden können. Diese Vorschrift hilft dabei, die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens möglichst genau wiederzugeben.

Die Bilanz in Dineso

Der Vorteil unserer Software liegt in der Abbildung beider Rechnungslegungsvorschriften. Durch parallele Strukturen können sowohl der unterschiedliche Ausweis der Fristigkeiten als auch Bewertungsanpassungen in der Höhe einzelner Bilanzpositionen komfortabel gelöst werden. Gern können Sie uns kontaktieren und unseren bei Großkonzernen verwendeten Ansatz anschauen.

Lassen Sie sich beraten!

Das Dineso-Team berät Sie gern zu unseren Produkten.
Wir beantworten gern Ihre Fragen oder präsentieren Ihnen unsere Software.

<< Enjoy Your Data >>

 

Sie wollen mehr wissen? Lassen Sie sich beraten!

Dineso - Ihre Lösung für jeden Anwendungsfall.
Das Dineso-Team berät Sie gern zu unseren Leistungen und Produkten.
Wir beantworten Ihre individuellen Fragen und präsentieren Ihnen unsere Software. 

Kontakt

+49 (0) 176 20 81 70 80